Die Frage, wie Psychotherapeut:innen in Österreich werben dürfen, sorgt regelmäßig für Unsicherheit. Informationen sollen Patient:innen Orientierung geben – gleichzeitig gelten im psychotherapeutischen Bereich besondere ethische und rechtliche Anforderungen. Die Werberichtlinien des Bundesministeriums definieren genau diesen Rahmen. Dieser Beitrag erklärt übersichtlich, was zulässig ist und welche Werbeformen Psychotherapeut:innen verantwortungsvoll nutzen können. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung zu den Werberichtlinien für Psychotherapeut:innen und stellt keine rechtliche Beratung dar.
Warum gibt es eigene Werberichtlinien für Psychotherapeut:innen?
Psychotherapie ist ein Gesundheitsberuf mit besonderer Verantwortung. Deshalb soll Werbung nicht laut, kommerziell oder emotionalisierend erscheinen, sondern stets sachlich, zurückhaltend und wahrheitsgemäß sein.
→ „Werbung … ist auf das sachlich Gebotene zu beschränken.“
Ziel ist es, Patient:innen verlässliche Informationen zu geben – nicht, Konkurrenz zu erzeugen oder unrealistische Erwartungen zu wecken.
Was gilt als sachliche Information – und was nicht?
Die Richtlinie erlaubt ausdrücklich faktische, überprüfbare Informationen über die eigene berufliche Tätigkeit. Zulässig sind zum Beispiel:
- korrekte Berufsbezeichnung
- psychotherapeutische Methode
- Setting (Einzel-, Paar-, Gruppe)
- Zielgruppen, Altersbereiche
- Sprachen
- organisatorische Angaben wie Ort oder Zeiten
→ Konform zu den aufgelisteten erlaubten Angaben.
Unzulässig sind:
- marktschreierische Formulierungen
- Heilsversprechen oder Erfolgsgarantien
- irreführende Aussagen
- Werbung für fachfremde Verfahren
→ „Unsachlich ist … marktschreierische Werbung … oder wissenschaftlich nicht fundierte Aussagen.“
Sachlichkeit bedeutet: Informationen bereitstellen – nicht anpreisen.
Welche Werbeformen sind ausdrücklich verboten?
Einige Werbeformen müssen Psychotherapeut:innen vollständig vermeiden, da sie nicht dem Berufsbild entsprechen. Diese sind u. a.:
- Werbeanrufe ohne Zustimmung
- Fernseh-, Kino-, Radio- und Plakatwerbung
- aufdringliche Internetwerbung (z. B. Banner oder Pop-ups)
- Flugblätter oder Postwurfsendungen an Fremde
- Gutscheine, Rabatte oder Aktionen
Wichtig: Unter „Internetwerbung“ versteht die Richtlinie auffällige, aggressive Werbeformen, nicht sachliche Suchmaschinenanzeigen auf zB Google. Welche Werbeformat auf Google Ads erlaubt sind finden Sie unter diesem Link.
Welche Formen der Außendarstellung sind erlaubt?
Trotz dieser Verbote gibt es zahlreiche seriöse Möglichkeiten, die eigene Praxis sichtbar zu machen.
- Eigene Website & sachliche Online-Präsenz
Ein informatives Webprofil gehört heute zum Standard und ist uneingeschränkt zulässig. - Einträge in Fachverzeichnissen oder Gesundheitsportalen
Solange sachlich und korrekt – jederzeit erlaubt. - Praxisschilder & organisatorische Hinweise
Name, Berufsbezeichnung, Setting, Zeiten, Zielgruppen usw. dürfen angegeben werden. → Entspricht der Liste zulässiger Informationen. - Vorträge, Publikationen & Interviews
Sofern nicht werblich übertrieben, sondern fachlich-informativ. - Suchmaschinenwerbung ist erlaubt – wenn sie sachlich bleibt
Die Werberichtlinie untersagt aufdringliche Online-Werbeformen wie Banner, aber nicht sachliche Suchmaschinenwerbung.
Was sollten Psychotherapeut:innen besonders beachten?
- Keine Selbstanpreisung oder Übertreibung
- Keine Vergleiche mit Kolleg:innen
- Fachfremde Angebote vermeiden
- Psychotherapie muss klar von nicht-anerkannten Methoden getrennt werden.
- Seriöse Sprache & ruhiger Ton
Fazit: Sachliche Werbung ist erlaubt – auch bei Google
Die Werberichtlinien für Psychotherapeut:innen sind streng, aber klar: Erlaubt ist, was sachlich, ruhig und fachlich korrekt ist. Dazu gehört auch Suchmaschinenwerbung wie Google Ads, sofern sie seriös bleibt und als reine Information dient.
Wir helfen Ihnen online sichtbar zu werden:
Quellen:
Werberichtlinie – Richtlinie über das Verhalten in der Öffentlichkeit, BMSGPK
Berufskodex für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, BMSGPK
Richtlinie Online-Psychotherapie (2025), BMASGPK
Weitere Blogartikel:


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